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Dienstplanung11 Min. Lesezeit

Dienstplan Sicherheitsdienst: So besetzen Sie Zusatzposten

Dienstplan Sicherheitsdienst: So klären Sie Auftrag, Einweisung, Pausen und Ruhezeit, bevor ein kurzfristiger Zusatzposten verbindlich besetzt wird.

7. September 2026
Dienstplan Sicherheitsdienst: So besetzen Sie Zusatzposten

01Eine Zusatzanfrage ist noch keine besetzte Schicht

Um 15:40 Uhr meldet sich der Kunde. Für den Abend wird am Seiteneingang eine zusätzliche Person gebraucht, weil im Gebäude ein Termin länger dauert als geplant. Der bisherige Empfang ist besetzt, aber der neue Zugang soll ab 18:00 Uhr nicht offen bleiben. In der Disposition liegt der Gedanke nahe, einfach die erste freie Person anzurufen. Genau dort entstehen oft die späteren Probleme. Ein Dienstplan Sicherheitsdienst zeigt nicht nur, wer eine freie Lücke im Kalender hat. Er muss auch zeigen, ob der Auftrag klar ist, ob die Wachperson diese Aufgabe kennt und ob ihr Dienst zu Pausen, Ruhezeit und dem nächsten Einsatz passt. Erst dann wird aus einer Kundenanfrage ein verantwortbar geplanter Zusatzposten. Dieser Fall unterscheidet sich vom Schichttausch und von einer ausgebliebenen Ablösung: Hier kommt eine neue Leistung an einem bestehenden Objekt hinzu, bevor jemand dort beginnt.

02Der Kunde muss sagen können, was er zusätzlich braucht

Wir brauchen noch jemanden ist ein Anlass für eine Rückfrage, keine Arbeitsanweisung. Die im Vertrag oder in der Objektregel benannte Stelle sollte beschreiben, welcher Bereich betroffen ist, zu welcher Zeit die zusätzliche Absicherung gebraucht wird und wer am Objekt erreichbar bleibt. Geht es um eine Eingangstür, eine Begleitung zu einem Veranstaltungsraum oder nur um eine Sichtkontrolle im Foyer? Der Unterschied bestimmt, welche Einweisung und welche Besetzung sinnvoll sind. Auch das Ende gehört in diese Klärung. Ein Zusatzposten kann auf zwei Stunden begrenzt sein, bis eine Veranstaltung endet oder bis eine technische Störung anders gelöst ist. Ohne ein nachvollziehbares Ende bleibt die Wachperson leicht länger, weil niemand den Auftrag beendet. Die Disposition sollte deshalb vor der Zusage den Anlass, Bereich, Zeitraum, Kontaktweg und die Stelle festhalten, die eine Änderung oder das Ende bestätigt.

03Eine freie Person passt nicht automatisch an den neuen Posten

Eine Wachperson kann an diesem Abend verfügbar sein und trotzdem nicht die richtige Besetzung sein. Vielleicht kennt sie das Objekt nicht. Vielleicht verlangt der neue Bereich eine andere Aufgabe als ihr bisheriger Einsatz. Vielleicht fehlt eine Freigabe, die für dieses Objekt intern vorgesehen ist. Wer nur nach einem leeren Kalenderfeld plant, verlagert die Prüfung auf die ersten Minuten vor Ort. [§ 7 Arbeitsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__7.html) verlangt vom Arbeitgeber, bei der Übertragung von Aufgaben zu berücksichtigen, ob Beschäftigte für die vorgesehenen Schutzmaßnahmen befähigt sind. Für die Disposition heißt das nicht, jeden Zusatzposten wie einen neuen Arbeitsvertrag zu behandeln. Sie muss aber prüfen, ob die Person für genau diese Aufgabe und das Umfeld geeignet ist.

04Die Einweisung muss zum tatsächlichen Aufgabenwechsel passen

Bleibt die Wachperson am selben bekannten Empfang und übernimmt für eine Stunde denselben Ablauf, ist nicht allein wegen der Zusatzzeit eine neue Unterweisung nötig. Anders sieht es aus, wenn sie an einen neuen Zugang, in einen ungewohnten Gebäudeteil oder zu einer Aufgabe mit anderen Gefahren wechselt. Dann braucht sie vor Beginn die Information, mit der sie sicher arbeiten kann: ihren Platz, den erlaubten Zugang, den Meldeweg, erkennbare Gefahren und die Grenzen ihres Auftrags. [§ 12 Arbeitsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html) verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung, die auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet ist. Bei einer Änderung des Aufgabenbereichs muss sie vor der Tätigkeit erfolgen. Fehlt ein solcher Rahmen, muss die zuständige Rolle ihn klären, bevor der Dienst startet.

05Arbeitszeit wird vor der Zusage geprüft

Ein kurzfristiger Zusatzposten wirkt auf dem Bildschirm oft wie eine kleine Verschiebung. Für die betroffene Wachperson kann er den Tagesverlauf und den nächsten Dienst verändern. [§ 3 Arbeitszeitgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html) setzt grundsätzlich acht Stunden werktägliche Arbeitszeit voraus; bis zu zehn Stunden sind nur mit dem vorgesehenen Ausgleich möglich. Nach [§ 5 Arbeitszeitgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html) folgt im Regelfall eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Die Disposition schaut deshalb vor der Freigabe auf den vorherigen Dienst, die Dauer des Zusatzpostens und den Beginn des Folgediensts. Ein Mehrbedarf des Kunden ist nicht automatisch ein Notfall, der Grenzen aufhebt. [§ 14 Arbeitszeitgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__14.html) erlaubt Ausnahmen nur unter engen Voraussetzungen.

06Eine eingetragene Pause hilft niemandem, wenn niemand übernimmt

Ein Zusatzposten an einer einzelnen Tür wird schnell als einfache Aufgabe beschrieben. Wenn die Wachperson dort allein steht, stellt sich trotzdem die praktische Frage: Wer löst sie für die Pause ab? [§ 4 Arbeitszeitgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html) verlangt bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten im Voraus feststehende Ruhepause, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden. Eine Pause, die nur im Plan steht, obwohl der Eingang durchgehend besetzt bleiben soll, löst das Problem nicht. Welche Lösung passt, entscheidet der Betrieb anhand von Auftrag und Besetzung. Die Wachperson soll nicht selbst einen Zugang unbesetzt lassen, weil die geplante Pause nirgends praktisch vorgesehen ist.

07Der Zusatzposten schafft keine neuen Befugnisse

Eine zusätzliche Präsenz am Eingang bedeutet nicht, dass die Wachperson plötzlich Besucher durchsuchen, Hausverbote aussprechen oder technische Anlagen freigeben darf. [§ 17 Bewachungsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__17.html) verlangt unter anderem, dass die Dienstanweisung klarstellt, dass Wachpersonen keine Polizeivollzugs- oder sonstigen Behördenbefugnisse haben. Sie schreibt jedoch kein neues Formular für jeden einzelnen Zusatzposten vor. Für die Praxis ist wichtiger, dass die vorhandene Dienstanweisung und die objektbezogene Regel den neuen Auftrag verständlich abdecken. Die Wachperson führt den freigegebenen Auftrag aus und meldet eine Abweichung nach dem vorgesehenen Weg. Sie verhandelt keine neue Leistung mit dem Kunden und erklärt nicht selbst eine Ausnahme für zulässig.

08Wenn mehrere Firmen im Haus arbeiten, braucht es einen abgestimmten Stand

An manchen Abenden sind im Objekt noch Handwerker, Reinigungskräfte oder Beschäftigte des Kunden unterwegs. Ein zusätzlicher Posten kann dann einen Bereich beobachten, den diese Personen weiter nutzen. Die Wachperson koordiniert nicht deren Arbeit und bewertet keine technische Gefahr. Sie braucht aber einen aktuellen Stand: Welche Wege bleiben frei? Welcher Bereich ist nicht zu betreten? Wer ist bei einer Rückfrage erreichbar? [§ 8 Arbeitsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__8.html) verpflichtet Arbeitgeber zur Zusammenarbeit, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz tätig werden. Das bedeutet nicht, dass die Wachperson die Abstimmung übernehmen muss. Sicherheitsunternehmen und die jeweils verantwortlichen Stellen müssen die nötigen Informationen und Schutzmaßnahmen vor der Besetzung zusammenbringen.

09Die Freigabe braucht eine benannte Rolle

Der Auftraggeber kann einen Mehrbedarf melden. Die Entscheidung, ob und wie ein Sicherheitsdienst ihn kurzfristig besetzt, hängt vom Vertrag und den betrieblichen Zuständigkeiten ab. Die Wachperson darf nicht allein entscheiden, dass sie länger bleibt oder eine zusätzliche Leistung übernimmt. Ebenso ist die Bezeichnung Objektleitung keine automatische Rechtsrolle für Arbeitszeit oder Arbeitsschutz. Entscheidend ist, welche Stelle im Betrieb und am Objekt tatsächlich für die jeweilige Entscheidung benannt ist. Eine klare Freigabe beantwortet zwei Fragen: Wer bestätigt den Umfang beim Kunden? Wer gibt intern die Besetzung frei, nachdem Eignung, Unterweisung und Arbeitszeit geprüft sind? Eine lose Nachricht in einer Teamgruppe ersetzt diese Struktur nicht.

10Die Übergabe muss den Zusatzposten nicht erst erklären

Wenn der Zusatzposten im Schichtwechsel weiterläuft, braucht die nachfolgende Wachperson einen klaren Stand. Mehr Personal da hilft nicht weiter. Besser ist eine kurze Übergabe: Welcher Bereich wird zusätzlich besetzt? Bis wann gilt die Anordnung? Wer hat sie bestätigt? Welche besondere Regel oder Rückmeldung steht noch aus? Damit wird aus einer Ausnahme kein Rätsel für die nächste Schicht. Die Dokumentation bleibt bei den Tatsachen. Ein Eintrag wie 18:00 bis 22:00 Uhr, Eingang Ost zusätzlich besetzt; Auftrag durch benannte Objektstelle bestätigt; Besucher ohne Anmeldung an den Empfang verwiesen kann ausreichen. Falls sich der Zusatzposten über mehrere Tage wiederholt, ist er kein spontaner Sonderfall mehr. Dann sollten Betrieb und Kunde Umfang, Besetzung und Dienstanweisung bewusst dauerhaft prüfen.

11Im Plan stehen nur die Daten, die für den Einsatz nötig sind

Bei einer schnellen Umplanung sammeln sich leicht unnötige Informationen: eine Diagnose zur Krankmeldung, familiäre Gründe für eine Absage oder eine private Telefonnummer aus einer alten Kontaktliste. Für den Zusatzposten braucht die Disposition meist nur Objekt, Zeitraum, Aufgabe, erforderlichen Freigabestatus und die erreichbare Rolle. [Artikel 5 DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu) verlangt unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung und eine begrenzte Speicherdauer. Ein Dienstplan Sicherheitsdienst wird dadurch nicht unpersönlich. Er wird handhabbar. Die Person am Objekt sieht, was sie tun soll. Die Disposition erkennt, ob der Dienst verbindlich geplant ist. Welche Daten ein Unternehmen verarbeiten darf und wer sie sehen darf, muss der Betrieb getrennt im Datenschutzkonzept regeln.

12SecPlaner bringt die betriebliche Prüfung an den Dienst

SecPlaner kann einen Zusatzdienst im Zusammenhang mit Objekt, Mitarbeitenden und dem bestehenden Plan sichtbar machen. Bei einer Zuweisung kann die Disposition hinterlegte Objektfreigaben, Qualifikationen, Abwesenheiten, Verfügbarkeit, Ruhezeit und Arbeitszeitgrenzen prüfen. Hinweise ersetzen keine fachliche Entscheidung. Sie helfen aber, dass eine kurzfristige Besetzung nicht nur auf einem Anruf und einer Chatnachricht beruht. Für einen Dienstplan Sicherheitsdienst bleibt die Verantwortung beim Unternehmen: Es legt fest, wer einen Zusatzposten freigibt, welche Objektregel gilt und ob der Auftrag sicher besetzt werden kann. SecPlaner entscheidet nicht, ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt, ob eine Pause am Objekt tatsächlich möglich ist oder welche Kundenleistung vereinbart wurde.

13Ein Zusatzposten bleibt beherrschbar, wenn die Fragen vorher geklärt sind

Eine zusätzliche Besetzung kann an einem Abend sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dadurch entstehen, dass eine verfügbare Person einfach länger bleibt. Vor der Zusage stehen ein klarer Auftrag, der konkrete Bereich, eine passende Wachperson, eine sichere Einweisung und ein Blick auf Arbeitszeit, Pause und Folgedienst. Danach braucht der Dienst einen benannten Kontakt und ein Ende, das für die nächste Schicht sichtbar bleibt. Vertrag, Dienstanweisung, Gefährdungsbeurteilung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und die konkrete Lage können weitergehende Anforderungen enthalten. Dieser Beitrag bietet praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, keine Arbeitsschutzberatung und keine objektbezogene Einsatzanweisung.

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