Dienstanweisung ändern: So erreicht sie jede Schicht
Eine Dienstanweisung im Sicherheitsdienst braucht nach Änderungen mehr als ein neues Muster. So erfahren auch Nachtkräfte und Vertretungen, was künftig gilt.

01Am Montag gilt am Objekt eine andere Regel
Ab Montag sollen Fremdfirmen sich am Empfang im Hauptgebäude anmelden. Bisher hat die Wachperson am Nebeneingang diese Aufgabe übernommen. Die Objektleitung hat die Dienstanweisung im Sicherheitsdienst angepasst, doch beim ersten Nachtdienst schickt ein Kollege die Handwerker noch zum alten Eingang. Er war während der Besprechung im Urlaub. Solche Missverständnisse lassen sich schon bei der Vorbereitung der Änderung vermeiden. Dazu muss die Einsatzleitung wissen, wer künftig nach der neuen Regel arbeitet und wann diese Personen wieder am Objekt sind. Eine Nachricht an die gerade anwesende Schicht erreicht oft nur einen Teil des Teams. Dieser Beitrag begleitet eine dauerhafte Änderung von der Abstimmung bis zum ersten Dienst, in dem sie tatsächlich gebraucht wird.
02Wer darf den neuen Ablauf festlegen?
Der Ansprechpartner des Kunden bittet darum, die Anmeldung schon morgen zu verlegen. Bevor die Wachperson den bisherigen Ablauf ändert, geht die Bitte an die dafür zuständige Einsatz- oder Objektleitung. Sie prüft mit dem Auftraggeber, ob die Änderung zum vereinbarten Auftrag passt. Ist der Empfang zu den benötigten Zeiten besetzt? Können angemeldete Firmen ihn erreichen? Wer übernimmt Anmeldungen außerhalb dieser Zeiten? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich die Aufgabe verständlich beschreiben. Eine widersprüchliche Kundenweisung wird über den festgelegten Meldeweg geklärt. Die Wachperson muss nicht selbst zwischen zwei unterschiedlichen Aufträgen entscheiden. Die Einsatzleitung hält fest, wer den neuen Ablauf abgestimmt und freigegeben hat, damit spätere Rückfragen die richtige Person erreichen.
03Schreiben Sie auf, was die Wachperson anders machen soll
Im ersten Entwurf steht vielleicht nur: „Die Fremdfirmenabwicklung erfolgt künftig zentral.“ Am Nebeneingang hilft dieser Satz wenig. Die Wachperson braucht eine konkrete Antwort für den nächsten Handwerker. Zum Beispiel: Ab Montag werden angekündigte Fremdfirmen während der besetzten Empfangszeiten zum Hauptempfang verwiesen. Dort übernimmt die zuständige Empfangskraft die Anmeldung. Für andere Zeiten beschreibt die Anweisung den gesondert vereinbarten Ablauf und nennt einen erreichbaren Kontakt. Solche Angaben müssen zum tatsächlichen Objekt passen. Wer nach „Dienstanweisung Sicherheitsdienst Muster“ sucht, findet eine Hilfe für den Aufbau; die konkreten Wege und Zuständigkeiten muss der eigene Betrieb ergänzen. Im Änderungshinweis genügt eine kurze Erklärung, welche bisherige Regel ersetzt wird und wo die neue Regel vollständig steht.
04Ab wann gilt die neue Fassung?
Eine Wachperson beginnt sonntags um 22:00 Uhr und endet montags um 06:00 Uhr. „Gilt ab Montag“ lässt für diesen Dienst eine unnötige Frage offen. Die Einsatzleitung nennt deshalb den abgestimmten Zeitpunkt, etwa Montag um 06:00 Uhr. Beginnt die Umstellung mitten in einer Schicht, wird genau dieser Übergang erklärt. Objektname, Stand und Gültigkeitsbeginn helfen außerdem, die richtige Fassung wiederzufinden. Wie der Betrieb seine Fassungen benennt, kann er passend zu seiner Ablage festlegen. Ein kurzer Änderungsvermerk erleichtert den Vergleich: Bisher Anmeldung am Nebeneingang, künftig am Hauptempfang zu den genannten Zeiten. Die vollständige Anweisung bleibt daneben nötig, weil eine Vertretung den bisherigen Ablauf möglicherweise nie kennengelernt hat.
05Der Ausdruck im Wachraum gehört dazu
Die neue Datei liegt bereits im vorgesehenen Ordner, während neben dem Telefon noch die alte Anweisung steckt. Wer unter Zeitdruck nachschlägt, greift vermutlich zum Ausdruck. Deshalb prüft die Objektleitung die tatsächlich genutzten Stellen: den Wachordner, die freigegebene Dateiablage und weitere betriebliche Arbeitskopien. Sie ersetzt veraltete Exemplare oder kennzeichnet sie eindeutig als ungültig. Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen, bleiben getrennt im vorgesehenen Archiv erhalten. Sie werden nicht weiter als aktuelle Arbeitshilfe ausgelegt. Die Durchführungsanweisungen zur [DGUV Vorschrift 23](https://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/documents/vorschrift23da.pdf) erläutern, dass Dienstanweisungen jederzeit zugänglich und gegen unbefugte Einsicht geschützt sein sollen. Für den Alltag bedeutet das: Die Wachperson muss die gültige Fassung finden können, ohne vertrauliche Objektangaben offen am Besuchertresen liegen zu lassen.
06Wer fehlt bei der Besprechung?
Die Frühschicht hat den neuen Ablauf am Freitag gemeinsam besprochen. Nun schaut die Einsatzleitung auf die nächsten Dienste. Eine Kollegin kommt erst am Dienstag aus dem Urlaub zurück, ein Wochenendkollege arbeitet samstags, und für die Nacht ist eine Vertretung vorgesehen. Alle drei brauchen die Änderung vor ihrem nächsten betroffenen Einsatz. Eine einfache betriebliche Übersicht kann zeigen, wer bereits informiert wurde und bei wem noch ein Gespräch oder eine Unterweisung fehlt. Dabei sollte erkennbar sein, auf welche Fassung sich die Angabe bezieht. Nur „eingewiesen“ neben einem Namen ist nach mehreren Änderungen schwer zuzuordnen. Die Einsatzleitung vereinbart, wer die fehlenden Personen erreicht. Hat die Objektleitung am Montag frei, weiß ihre Vertretung dadurch, wen sie noch ansprechen muss.
07Lassen Sie sich den neuen Weg erklären
Beim Gespräch nickt der Kollege und sagt, er habe alles gelesen. Eine kurze Rückfrage zeigt genauer, ob der Ablauf verständlich ist: „Ein Monteur steht morgen um sieben am Nebeneingang. Wohin schicken Sie ihn, und wen erreichen Sie bei einer Rückfrage?“ Fehlt eine Antwort, lässt sich die betreffende Stelle gemeinsam ansehen. Der Kollege soll dabei auch sagen können, wenn ihm ein Schritt unklar ist. Gerade lange Sätze oder ungewohnte Begriffe können eine einfache Aufgabe unnötig kompliziert machen. Bei Bedarf zeigt die Objektleitung den Weg und den richtigen Anmeldepunkt vor Ort. Eine Empfangsbestätigung hält den Empfang fest. Ob jemand die Aufgabe verstanden hat, zeigt sich eher an seiner Erklärung und, wo erforderlich, an einer praktischen Unterweisung. Auch erfahrene Stammkräfte können eine kleine, aber entscheidende Änderung überlesen.
08Wann braucht die Änderung eine Unterweisung?
Der neue Anmeldepunkt liegt möglicherweise an einem anderen Verkehrsweg. Dann prüft der Betrieb auch, ob sich die Gefährdungen oder Aufgaben für Beschäftigte ändern. [§ 12 Arbeitsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html) verlangt eine auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich bezogene Unterweisung während der Arbeitszeit; bei Veränderungen im Aufgabenbereich erfolgt sie vor Aufnahme der Tätigkeit. Eine sicherheitsrelevante Änderung lässt sich daher nicht allein durch das Ablegen einer Datei erledigen. Eine reine Schreibfehlerkorrektur ist anders zu beurteilen. [§ 17 Bewachungsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__17.html) regelt unter anderem die Aushändigung der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung vor der ersten Bewachungstätigkeit. Daraus folgt keine ausdrückliche Pflicht, jede einzelne Textkorrektur erneut unterschreiben zu lassen. Welche Unterweisung und Dokumentation konkret erforderlich sind, prüft der Betrieb anhand der geltenden Vorgaben.
09Wenn kurzfristig jemand einspringt
Am Sonntagabend fällt eine Kraft aus. Die Vertretung kennt das Objekt von früher und erinnert sich gut an den Nebeneingang. Gerade deshalb fragt die Disposition ausdrücklich nach dem aktuellen Stand. Die bisherige Objektkenntnis sagt noch nichts darüber aus, ob die neue Anmeldung bekannt ist. Vor der betroffenen Tätigkeit muss die zuständige Person die Änderung erklären und erforderliche Unterweisungen durchführen. Dafür braucht es eingeplante Arbeitszeit und einen erreichbaren Ansprechpartner. Kann das nicht rechtzeitig organisiert werden, klärt die Einsatzleitung eine geeignete Besetzung oder einen anderen abgestimmten Einsatz. Mit dem Empfangskollegen wird vorher vereinbart, ob und wann er die Vertretung einweisen kann. Für kurzfristige Vertretungen sollte die aktuelle Anweisung ebenso zugänglich sein wie für das Stammteam.
10Was tun, wenn vor Ort noch etwas nicht passt?
Am Montagmorgen hängt am Nebeneingang noch ein Schild, das Fremdfirmen zur bisherigen Anmeldung führt. Die Wachperson meldet den Widerspruch mit einer genauen Ortsangabe. Die Objektleitung lässt mit der zuständigen Stelle klären, wie das Schild angepasst wird und welche abgestimmte Zwischenlösung bis dahin gilt. Die Wachperson ändert die dauerhafte Anweisung nicht eigenständig. Auch Rückmeldungen wie „Der Hauptempfang ist vor sieben nicht erreichbar“ verdienen eine konkrete Prüfung. Vielleicht fehlt eine Ausnahme, vielleicht wurde eine Voraussetzung bei der Abstimmung übersehen. Die Dienstanweisung im Sicherheitsdienst wird dann an den geklärten Ablauf angepasst. Wird sie nachgebessert, brauchen die betroffenen Kräfte auch diese Korrektur, bevor sie erneut nach der überholten Fassung arbeiten.
11Was die Disposition in SecPlaner nachsehen kann
Bei der Suche nach einer Vertretung muss die Disposition zunächst wissen, wer grundsätzlich für das Objekt infrage kommt. SecPlaner führt Qualifikationen und Objektfreigaben im [Mitarbeiterprofil](/funktionen/mitarbeiterverwaltung-sicherheitsdienst) zusammen. Diese Angaben helfen bei der Besetzung. Ob die ausgewählte Wachperson die zuletzt geänderte Anweisung kennt und die Aufgabe sicher ausführen kann, klärt der Betrieb bei der Einsatzvorbereitung und der erforderlichen Unterweisung. Eine vorhandene Objektfreigabe allein beantwortet diese Frage nicht. Für die Einsatzleitung lohnt deshalb die konkrete Nachfrage zum ersten Dienst nach der Änderung. Im Beispiel muss die Vertretung wissen, wo die Fremdfirmen ab Montag tatsächlich angemeldet werden und wer bei einer ungeklärten Anmeldung weiterhilft.
12Fragen Sie nach dem ersten Dienst noch einmal nach
Nach der ersten Nacht erkundigt sich die Objektleitung, ob jemand noch am falschen Eingang gewartet hat und ob der neue Ansprechpartner erreichbar war. Diese Rückmeldung zeigt, welche Stelle der Anweisung noch erklärt oder mit dem Kunden geklärt werden muss. Zugleich prüft sie die noch ausstehenden Gespräche mit Rückkehrenden und Wochenendkräften. Erst wenn auch diese Personen vor ihrem Einsatz erreicht werden, funktioniert die Änderung über die Frühschicht hinaus. Für den allgemeinen Aufbau bietet der Beitrag [Dienstanweisung im Sicherheitsdienst: Aufbau und Pflichtinhalte](/blog/dienstanweisung-sicherheitsdienst-muster) weitere Orientierung. Dieser Artikel beschreibt die praktische Einführung einer Änderung und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Maßgeblich bleiben der konkrete Auftrag, die betrieblichen Vorgaben und die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden Regeln.
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Über das SecPlaner Journal
Das SecPlaner Journal bündelt praktische Erfahrungen aus Dienstplanung, mobiler Zeiterfassung und digitaler Wachbuchführung. Ziel ist ein klarer Blick auf Abläufe, die Sicherheitsdienste im Alltag wirklich entlasten.
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