Wenn es am Wachposten zu heiß wird
Hitzeschutz im Sicherheitsdienst: So planen Verantwortliche heiße Tage am Objekt, schützen Wachpersonen und regeln Ausfälle ohne Improvisation.

01Eine Wetter-App kennt den Arbeitsplatz nicht
Die Mittagsschicht beginnt, der kleine Wachcontainer steht seit Stunden in der Sonne. Das Thermometer zeigt 32 Grad, die Schranke geht ständig auf und der nächste kühle Raum liegt auf der anderen Seite des Geländes. Eine Wasserflasche ist da. Ein Hitzeschutzplan ist sie nicht. Heiße Tage am Wachposten lassen sich nicht mit dem Satz "regelmäßig trinken" erledigen. Am konkreten Objekt muss vorher klar sein, wo es Schatten und einen geeigneten Aufenthaltsbereich gibt, wie eine Ablösung organisiert wird und was geschieht, wenn eine Wachperson Beschwerden entwickelt. Die Vorhersage meldet 31 Grad. Am verglasten Empfang kann es trotzdem deutlich wärmer sein, während ein beschatteter Außenposten mit Luftbewegung anders belastet. Auch direkte Sonne, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung vom Asphalt, die Dienstkleidung und die Dauer am Posten spielen eine Rolle. Ein einzelner Temperaturwert beantwortet deshalb noch nicht, ob und wie gearbeitet werden kann. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus passende Maßnahmen ableiten. Für einen Sicherheitsdienst heißt das: Die Bedingungen werden dort betrachtet, wo die Wachperson tatsächlich steht, sitzt, kontrolliert und ihre Pause verbringt. Ein klimatisiertes Verwaltungsbüro auf demselben Gelände hilft wenig, wenn es während des Dienstes nicht erreichbar oder nicht zur Nutzung freigegeben ist.
02Wachcontainer und Außenposten brauchen verschiedene Regeln
Ein Pförtnerraum oder Wachcontainer ist ein Arbeitsraum. Dort ist die ASR A3.5 zur Raumtemperatur maßgeblich. Sie sieht bei sommerlicher Hitze ein Stufenmodell vor. Oberhalb von 26 Grad kommen je nach Situation Schutzmaßnahmen in Betracht. Oberhalb von 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden. Steigt die Lufttemperatur im Raum über 35 Grad, ist er ohne besondere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit während dieser Zeit nicht als Arbeitsraum geeignet. Einen pauschalen Anspruch auf "Hitzefrei" oder eine Klimaanlage begründet das nicht. Für einen Posten im Freien oder unter einem nur teilweise geschlossenen Vordach gelten andere Bedingungen. Seit August 2025 beschreibt die ASR A5.1 den Schutz an Arbeitsplätzen im Freien, unter anderem vor natürlicher UV-Strahlung. Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat zusätzlich eine Empfehlung zur Beurteilung von Hitze an solchen Arbeitsplätzen veröffentlicht. Die Zahlen aus der ASR A3.5 dürfen deshalb nicht einfach auf den Hof übertragen werden. Draußen zählen die gesamte Belastung und die konkrete Tätigkeit.
03Schatten muss dort sein, wo der Dienst stattfindet
Der Hinweis auf einen Pausenraum genügt nicht, wenn die Wachperson ihren Posten praktisch nicht verlassen kann. Verschattung wirkt am besten, wenn sie die direkte Einstrahlung am Arbeitsplatz reduziert: ein Dach, ein geeigneter Sonnenschutz an der Verglasung oder ein anders positionierter Arbeitsplatz. Auch technische Wärmequellen im Wachraum gehören auf den Prüfstand. Ein laufender Heizlüfter wäre offensichtlich, aber Monitore, schlecht gewartete Lüftung oder große unverschattete Scheiben fallen im Alltag leichter durch. § 4 ArbSchG gibt die Reihenfolge vor: Gefahren sollen möglichst an der Quelle bekämpft werden, persönliche Maßnahmen stehen dahinter. Eine Flasche Sonnencreme ersetzt also keinen nutzbaren Schatten. Welche bauliche Änderung am Kundenobjekt möglich ist, muss der Sicherheitsdienst rechtzeitig mit dem Auftraggeber klären. Der Arbeitgeber bleibt für den Schutz seiner Beschäftigten verantwortlich.
04Der Dienstplan muss die Hitze mitdenken
Ein Dienstplan für den Sicherheitsdienst ist an warmen Tagen mehr als eine Liste aus Namen und Uhrzeiten. Die Disposition muss wissen, an welchem Objekt eine Person lange im Freien steht, wo die Mittagssonne auf die Loge trifft und welche Ablösung für kurze Erholungsphasen verfügbar ist. Erst dann lassen sich belastende Aufgaben in kühlere Zeitfenster legen oder zwischen geeigneten Bereichen verteilen. Viele kurze Entwärmungsphasen können sinnvoller sein als eine späte lange Pause. Sie müssen aber wirklich möglich sein. Sitzt die Wachperson im Schatten weiterhin am Empfang und muss jederzeit aufspringen, ist das keine frei verfügbare Ruhepause im arbeitszeitrechtlichen Sinn. Arbeitsschutzmaßnahmen und gesetzliche Ruhepausen sind getrennt zu planen. Auch ein spontaner Tausch darf nicht dazu führen, dass Qualifikation, Einweisung oder Ruhezeit der Ersatzperson übersehen werden.
05Dienstkleidung wird nicht im laufenden Dienst neu erfunden
Eine dunkle Uniform, Warnkleidung oder persönliche Schutzausrüstung kann die Wärmebelastung erhöhen. Trotzdem entscheidet die Wachperson nicht allein, welche Teile sie ablegt oder durch private Kleidung ersetzt. Sichtbarkeit, Schutzwirkung, Hygiene, Auftrag und Dienstanweisung können dagegen sprechen. Eine sichere Anpassung muss vorher geprüft und freigegeben werden. Je nach Aufgabe können leichtere geeignete Stoffe, eine passende Kopfbedeckung, UV-Schutz oder veränderte Tragezeiten möglich sein. Welche Lösung passt, hängt vom Auftrag und von der Gefährdungsbeurteilung ab. Bei besonderen Belastungen oder gesundheitlichen Fragen sollten Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt einbezogen werden. Persönliche Diagnosen gehören dabei nicht in die Disposition.
06Getränke dürfen nicht erst nach dem ersten Schwindel auftauchen
Trinkwasser muss erreichbar sein, ohne dass die Wachperson dafür ihren Posten ungesichert verlassen oder private Vorräte teilen muss. Die ASTA-Empfehlung für Außenarbeitsplätze sieht vor: Steht kein Trinkwasser zur Verfügung, sollen oberhalb einer Beurteilungstemperatur von 26 Grad geeignete Getränke bereitgestellt werden; oberhalb von 30 Grad müssen sie bereitgestellt werden. Was als Beurteilungstemperatur gilt, wird fachlich ermittelt und ist nicht einfach der Wert in der Wetter-App. Eine Frage aus dem Nachtdienst zeigt schnell, ob die Regel taugt: Wo stehen die Getränke, wenn das Kundenbüro geschlossen ist? Auch wer den Vorrat prüft, muss geklärt sein. Alkoholische Getränke sind ausgeschlossen. Sehr kalte Getränke sind nicht automatisch besser. Geeignete Getränke müssen hygienisch einwandfrei und während des Dienstes verfügbar sein.
07Alleinarbeit braucht einen erreichbaren Rückweg
Hitze kann Aufmerksamkeit und Kreislauf beeinträchtigen. Bei einem allein besetzten Tor oder einer Außenrunde fällt eine Veränderung möglicherweise lange niemandem auf. Der Meldeweg muss deshalb vor der Hitzewelle stehen. Die Wachperson braucht eine erreichbare Rolle, die bei Beschwerden eine Ablösung organisiert und über eine vorübergehende Anpassung des Postens entscheiden darf. Ein vereinbarter Kontrollkontakt kann an besonders belasteten Tagen sinnvoll sein. Er sollte zum Risiko passen und nicht als pauschale Überwachung eingerichtet werden. Ein ausgefallener Funk, ein leerer Handyakku oder ein nicht besetzter Bereitschaftskontakt darf nicht erst auffallen, wenn jemand Hilfe braucht. Bei akuter Gefahr gilt der Notfallweg des Objekts.
08Schwindel ist kein Punkt für die nächste Übergabe
Schwäche, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe, Verwirrtheit oder auffällige Haut können auf eine Hitzeerkrankung hinweisen. Die Erscheinungen sind nicht immer eindeutig. Eine Wachperson muss keine Diagnose stellen. Sie unterbricht die Belastung, meldet die Lage und folgt den Regeln der Ersten Hilfe. Betroffene werden in eine kühlere, schattige Umgebung gebracht. Ist die Person bewusstlos, wird die Atmung geprüft, der Notruf 112 abgesetzt und bei normaler Atmung die stabile Seitenlage angewendet. Fehlt die normale Atmung, beginnt die Wiederbelebung nach dem erlernten Ablauf. Ein Hitzschlag ist lebensbedrohlich. Die betroffene Person bleibt nicht allein, während noch über eine Ablösung diskutiert wird.
09Der Auftraggeber muss vor dem heißen Tag mit am Tisch sitzen
Am Kundenobjekt greifen mehrere Zuständigkeiten ineinander. Der Sicherheitsdienst plant Personal, Unterweisung und eigene Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Auftraggeber kontrolliert oft Räume, Sonnenschutz, technische Anlagen und Zugänge. § 8 ArbSchG verlangt bei mehreren Arbeitgebern eine Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz. Beide Seiten müssen ihren Teil erledigen; die Verantwortung des Sicherheitsdienstes für die eigenen Beschäftigten bleibt bestehen. Vor einer Hitzeperiode sollte geklärt sein, welcher kühlere Bereich genutzt werden darf, wer Jalousien oder Lüftung prüft, wie ein Außenposten kurzzeitig abgelöst wird und welche Einschränkung der Leistung nur nach Freigabe möglich ist. Der Auftrag darf nicht stillschweigend geändert werden. Bleibt eine notwendige Maßnahme offen, braucht sie einen Verantwortlichen und einen Termin.
10Die Unterweisung muss zu diesem Objekt passen
§ 12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich zugeschnitten ist. Ein allgemeiner Aushang zum Trinken reicht für eine verglaste Loge, einen Parkplatzdienst und eine lange Außenrunde nicht gleichermaßen aus. Die Wachperson muss wissen, welche Maßnahme an ihrem Posten gilt und ab wann sie die Einsatzleitung einschaltet. Vor dem Sommer kann ein kurzer Rundgang mehr bringen als eine lange Rundmail. Ändert sich die Lage, muss die Unterweisung angepasst werden. Eine neue Baustellenzufahrt, ausgefallene Verschattung oder zusätzliche Schutzkleidung kann die Belastung deutlich verändern.
- Welche Arbeitsbereiche liegen wann in direkter Sonne?
- Wo ist der nächste tatsächlich nutzbare kühlere Bereich?
- Wie wird eine Entwärmung organisiert, ohne den Posten ungeklärt zu verlassen?
- Wer entscheidet über Ablösung, geänderte Kontrollzeiten oder eine Einschränkung?
- Wo befinden sich Getränke, Erste-Hilfe-Mittel und die aktuellen Kontaktdaten?
11Ins Wachbuch gehören Maßnahmen, keine Diagnosen
Ein Digitales Wachbuch kann festhalten, dass die Temperatur im Wachraum auffällig war, eine Jalousie ausfiel, zusätzliche Erholungsphasen angeordnet wurden oder eine zuständige Rolle informiert ist. Für die Folgeschicht zählt der aktuelle Zustand: Welche Maßnahme gilt noch? Welcher Raum darf genutzt werden? Ist eine Ablösung organisiert? Wann soll der Punkt erneut geprüft werden? Medizinische Einzelheiten, Vorerkrankungen oder Vermutungen über die Belastbarkeit einer Person gehören nicht in den normalen Objektverlauf. Wenn eine Wachperson Beschwerden meldet, genügt dort der betriebliche Status, soweit er für die sichere Fortführung des Dienstes nötig ist. Gesundheitsdaten gehen nur an die dafür vorgesehenen Stellen. SecPlaner kann geplante Dienste und objektbezogene Übergaben an einer Stelle aktuell halten. Die Entscheidung über konkrete Hitzeschutzmaßnahmen bleibt bei den verantwortlichen Personen.
12Nach der Hitzewelle bleibt eine kurze Auswertung
Wenn der Sommerabschnitt vorbei ist, lohnt sich ein Blick auf die tatsächlichen Schwierigkeiten. War der kühle Raum während der Nachtschicht verschlossen? Kam die Ablösung zu spät? Stand das Wasser in der Sonne? Konnte die Wachperson den Sonnenschutz bedienen oder fehlte eine Freigabe? Solche Beobachtungen zeigen, ob die Planung am echten Objekt funktioniert hat. Die Auswertung muss kein großes Projekt werden. Zwei oder drei konkrete Korrekturen vor dem nächsten heißen Tag reichen oft: Zugang zum Aufenthaltsraum klären, Kontaktfolge reparieren, Vorrat anders lagern oder den belastenden Kontrollgang zeitlich verschieben. Ein bekanntes Problem sollte im nächsten Dienst nicht wieder als Überraschung auftauchen.
13Fazit: Hitzeschutz beginnt vor der Schicht
Ein sicherer Wachposten an heißen Tagen braucht mehr als Getränke und gute Ratschläge. Die tatsächliche Belastung wird am Objekt beurteilt. Verschattung, ein erreichbarer kühler Bereich, passende Organisation, freigegebene Kleidung und ein funktionierender Meldeweg werden vorab festgelegt. Bei Beschwerden zählen Unterbrechung, Erste Hilfe und eine schnelle Ablösung. Die passende Lösung hängt von Arbeitsplatz, Tätigkeit, Wetter, Bekleidung und persönlichem Schutzbedarf ab. Dieser Beitrag gibt praktische Orientierung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, keine arbeitsmedizinische oder arbeitsschutzfachliche Beratung und keine Rechtsberatung. Weiterführende Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.5 Raumtemperatur, ASR A5.1 und ASTA-Empfehlung zu Hitze im Freien sowie DGUV Information 204-037.
Herausgeber
Über das SecPlaner Journal
Das SecPlaner Journal bündelt praktische Erfahrungen aus Dienstplanung, mobiler Zeiterfassung und digitaler Wachbuchführung. Ziel ist ein klarer Blick auf Abläufe, die Sicherheitsdienste im Alltag wirklich entlasten.
Weiter lesen
Weitere Beiträge

Wachbuch
Mängel im Sicherheitsdienst richtig melden und übergeben
Mängelmeldung im Sicherheitsdienst: So sichern, melden und übergeben Wachpersonen defekte Zugänge und andere sicherheitsrelevante Abweichungen.

Dienstplanung
Wenn die Ablösung nicht kommt: Was am Objekt zuerst zählt
Die Ablösung fehlt im Sicherheitsdienst? So regeln Sie Meldung, Vertretung, Arbeitszeit und Übergabe am Objekt, ohne die Wachperson allein zu lassen.